Antrag auf Corona – Soforthilfe des Bundes für kleine Unternhemen/Solokünstler in Bayern nun online:
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Blogbeitrag
Antrag Corona – Soforthilfe des Bundes (Bayern) online!
- Von Thomas Luft
- 31/03/2020
- 4 Kommentare
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4 Kommentare zu „Antrag Corona – Soforthilfe des Bundes (Bayern) online!“
Es ist ein reines Online-Formular. Wenn man bereits Soforthilfe von Bayern erhalten hat, muss man dieses eintragen. Danach wird man gefragt, ob man den Antrag in Bayern verwerfen möchte. Kreuzt man dies nicht an, geht es nicht weiter. Wenn man dem Eingangstext der Seite entnehmen will – ggf. eine Interpretationssicht – könnte man meinen, dass es entweder die Landes- oder die Bundessoforthilfe gibt.
Das scheint in allen Bundesländern so zu sein. HIer der Link für NRW https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner
Die Anforderung für die Befüllung, vor allem bei 5. Liquiditätsengpass, ist schwammig formuliert. Geht es um ungefähre Zahlen oder Beschreibung? Beide zusammen passt nicht in die Maske (350 Zeichen)
Um die kokrete Zahl. Das wird mittlerweile auf der Webseite so beschrieben “Unter Nr. 5 des Antragsformulars ist die Höhe des Liquiditätsengpasses konkret zu beziffern. Anträge mit Angaben wie z. B. „noch nicht absehbar“ können nicht bearbeitet und somit nicht berücksichtigt werden.”