Allgemeine SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards und Hygienekonzepte für den Gastspielmarkt
Bereits Mitte Mai stellte die Theaterinitiative (TI) ein Diskussionspapier bereit, das sich mit den Hygienestandards für geplante kulturelle Veranstaltungen auseinandergesetzt hat. Darin wurden sehr viele der im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geforderten Standards vorgeschlagen.
Die Vorschläge gingen in ihrem Bedacht auf Vorsicht und Sicherheit – sowohl des Publikums als auch aller Mitarbeitenden – zum Teil noch über diese Standards hinaus.
So sind etwa Publikumskontrollen in punkto Erkältungssymptomen, Fiebermessen am Einlass oder Desinfektions-Schleusen darin nicht vorgesehen. Hier wird an die Eigenverantwortung der Zuschauer appelliert.
Auch das Tragen von Schutzkleidung für Mitarbeitende, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, oder das Nutzen der demnächst erscheinenden Corona-App werden hier in Bezug auf die Anforderungen einzelner Arbeitsbereiche oder Arbeitsschritte detailliert besprochen. Da es sich bei kulturellen Betrieben um eine Branche handelt, deren vielfältige Arbeitsschritte besonderer Anforderungen bedürfen, sind für sie branchenspezifische Leitfäden vorgesehen, die von der VBG (Verwaltungsberufsgenossenschaft) als zuständigem Unfallversicherer zur Verfügung gestellt.
Handlungshilfen zu Erstellung von Hygiene- und Sicherheitskonzepten
Die VBG hat in Handlungshilfen die Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards übersichtlich zusammengefasst. Hier finden sich übersichtliche und gut umsetzbare Vorgaben für die Erstellung eigener Konzepte bzw. die Anwendung der Vorgaben auf die Gegebenheiten des eigenen Betriebes für den Proben- und Vorstellungsbetrieb.
Da die Veranstaltungsorte alle ihre spezifischen Besonderheiten haben, vor allem was das Raumangebot für eine Steuerung des Zutritts etc. betrifft, oder für das gastronomische Angebot, empfiehlt sich ein Abgleich mit den Handlungshilfen.
Zusammenarbeit der an einer Veranstaltung beteiligten Betriebe
Da der Gastspielbetrieb die Zusammenarbeit verschiedener Betriebe voraussetzt kommt es zu Schnittstellen in den Hygienekonzepten der beteiligten Betriebe. Die Hauptverantwortung wird beim Veranstalter vor Ort liegen, der sein Hygienekonzept bei den örtlichen Behörden (Ordnungsamt und Gesundheitsamt) vorlegen muss, und der wohl auch für die Koordination und Einhaltung der Vorgaben durch die einzelnen Gastspielbühnen und externen Dienstleister verantwortlich sein wird.
Aber auch Gastspielbühnen müssen ihre eigenen Konzepte erarbeiten, die den Probenbetrieb und das möglichst sichere Arbeiten und Reisen aller Beteiligten im Fokus hat. Auch hier präzisieren die Handlungshilfen der VBG die allgemeinen Vorgaben sehr hilfreich. Zusätzlich zum Probenbetrieb können hier noch Handlungshilfen für Ausstattung und Maskenbild zu Rate gezogen werden.
Dasselbe gilt für die Zusammenarbeit mit externen technischen oder sonstigen Dienstleistern, die für die betreffenden Veranstaltungen vorgesehen sind. Z.B.: Einlasskontrollen
Es empfiehlt sich im Vorfeld der Veranstaltung die entsprechenden Konzepte in ihren Schnittpunkten abzugleichen, damit die Verantwortlichkeiten oder eventuell ein daraus abzuleitender finanzieller Zusatzaufwand geklärt werden können. Hier könnten die Stellung von Desinfektionsmitteln, Schutzmasken, entsprechender Hinweisschilder aber auch Plexiglasschutz für Blasinstrumente oder die Desinfektion gemeinsam genutzter Arbeitsmittel in Betracht kommen.
Österreich und Schweiz
Für Gastspiele in Österreich und der Schweiz gelten ähnliche Bestimmungen. In Österreich ist derzeit ein Standard-Mindestabstand von einem Meter zu berücksichtigen. Zudem gab es mit heutiger Wirksamkeit Lockerungen der Maskenpflicht. In der Schweiz gelten aktuell zwei Meter Mindestabstand. Das in der Schweiz vorgelegte Konzept wurde hier vorgestellt.
Ausblick
Mit der neuesten Coronaschutzverordnung aus NRW, die ab heute gültig ist, wird erstmals eine Lösung angedacht, die den Mindestabstand zwischen festen Sitzplätzen neu regelt. “Wenn die Teilnehmer auf festen Plätzen sitzen, kann für die Sitzplätze das Erfordernis eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen durch die Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 2 ersetzt werden.“ Durch personalisierte Karten und entsprechende Sitzpläne sollten diese Vorgaben zu erfüllen sein. Diese Lockerung macht Mut, dass bei entsprechender Rückverfolgbarkeit des Publikums mehr Zuschauer im Zuschauerraum anwesend sein können, und der weitere Einnahmenausfall gedeckelt werden kann.
Die Umsetzung der Vorgaben verlangt eine ganzheitliche, über den eigenen Betrieb hinaus reichende Sicht und daraus folgend eine gute Abstimmung der Maßnahmen zwischen den Beteiligten. Die Kommunikation der von den Betrieben genannten verantwortlichen Personen sollte bereits im Vorfeld der Veranstaltung im Hinblick auf die Schnittstellen beginnen. Da Nordrhein-Westfalen derzeit das einzige deutsche Bundesland ist, dass eine Vorschau auf den Zeitraum nach dem 31.08.2020, also letztlich den Beginn der nächsten Gastspielsaison, ist mit einer dynamischen Entwicklung der einzelnen Ländervorgaben zu rechnen und die Vorgaben für Hygienekonzepte spiegeln eine Momentaufnahme.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg und Gesundheit für Sie, Ihre Teams vor Ort und für Ihr Publikum!
Für die Theaterinitiative e.V.
Johannes Pfeifer
Quellen:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Zugriff: 15.06.2020
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard–Empfehlungen für die Branche Bühnen und Studios für den Bereich: Proben- und Vorstellungsbetrieb: http://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/3_Aktuelles_und_Seminare/6_Aktuelles/Coronavirus/Brancheninfos_Arbeitsschutzstandard/BuehnenuStudios_Probenbetrieb.pdf?__blob=publicationFile&v=10 Zugriff: 15.06.2020
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard–Empfehlungen für die Branche Bühnen und Studios für denBereich: Ausstattungen
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard–Empfehlungen für die Branche Sicherungsdienstleistungen für den Bereich: Einlasskontrollen z.B. im Einzelhandel
Land NRW: Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
Quelle: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-06-10_fassung_coronaschvo_ab_15.06.2020.pdf ) Zugriff: 15.06.2020
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