Die LfW- und KFW-Kredite, die gab es ja auch schon vor der Corona-Krise. Wenn man zum Beispiel eine Geschäftsidee hat, kann man LfW-Kredite über die Hausbank beantragen. Da das Land Bayern Innovation fördert, haftet er bei diesen Darlehen bis zu 80%. Aber wie sieht das in der Realität aus: Sie reichen Ihrer Hausbank einen Businessplan, die Bilanzen der letzten 2 Jahre und eine aktuelle Summen- und Saldenliste ein. Wenn der Darlehensbetrag 250.000€ nicht übersteigt, dann prüft nur die Hausbank. Und wie sieht jetzt die Haftung aus? Nun, wenn Sie keine Aktiengesellschaft sind, sondern eine GmbH, Personengesellschaft oder Partnerschaft, dann haften Sie erst einmal persönlich dafür und zwar in voller Höhe. Erst wenn Sie selbst nicht zahlungsfähige sind und keine verpfändbare Masse bei Ihnen vorliegt, springt das Land Bayern ein und sichert darüber der Bank 80% des Darlehens ab. Das Land sichert also nicht Sie als Firma ab, sondern die Bank vor Ausfälle ab. Und daran hat das Land oder der Bund beim sogenannten Rettungsschirm nichts geändert. Das aber hätte kleinen Unternehmen geholfen, zumindest ein Modell, über welches man persönlich nicht voll in die Haftung genommen wird. Wir alle wissen nicht wie es ab September mit Veranstaltungen weiter geht. Wenn ich jetzt die Ausfallsumme oder einen Teil über ein LfA- oder KFW-Darlehen kompensiere und Veranstaltungen nicht im September wieder starten, dann habe ich nicht nur den Verlust durch die Corona-Krise sondern auch noch das Darlehen, für das ich hafte und damit auch noch mein bisschen Privatvermögen mit geopfert. Somit wird noch mehr Kapital der Kleinen der Corona-Krise zum Opfer gebracht. Für Konzerne sieht das anders aus: Bei einer AG werden die Aktionäre nicht zur Haftung heran gezogen. Dort können dann die Kurswerte einbrechen.
Blogbeitrag
Corona – der sogenannte Hilfsschirm des Bundes oder Landes – für wen?
- Von Iris von Zastrow
- 06/04/2020
- Keine Kommentare
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