Liebe Kulturschaffende,
Liebe Freundinnen und Freunde,
nachdem ich mit nun die Checkliste, wann ein Betrieb berechtigt ist und wie sich die Bemessungsgröße der Höhe bemisst, angeschaut habe, kam ich erst einmal zu dem Ergebnis, dass wir, als Gastspieltheater zwar berechtigt sind, Zuschüsse zu beantragen, uns fehlt aber die Bemessungshöhe, die sich an den Vorjahresmonaten für Juni, Juli und August ausrichtet. Dann habe ich gemeinsam mit unserem Wirtschaftsprüfer überlegt und wir kamen zu der Darlegungsmöglichkeit, den Jahresumsatz zu 12-teln und daraus die Bemessungshöhe abzuleiten. Warum? Wir sind ein Theater (-Betrieb), das saisonal Umsatz generiert. Die Kosten der Sommerpause, in denen nicht gastiert wird, ist in den Preisen berücksichtigt.
Entsprechend haben wir eine Anfrage an das BMWI gestellt. Es betrifft ja nicht nur Theater, auch andere Betriebe generieren saisonal Umsätze. Sobald wir Infos haben, informieren wir Euch.
HIer findet Ihr auch die Checkliste, die Registrierung und FAQs des BMWi: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/antragstellung-erklaert.html
Bis dahin, bleibt munter und vor allem gesund, Eure Iris