Blogbeitrag

CORONA-WARN-APP in der Kultur

Die CORONA-WARN-APP und ihr betrieblicher Einsatz

Seit 15.06.2020 ist die CORONA-WARN-APP für Deutschland erhältlich. Sie soll helfen eine weitere Ausbreitung des Corona Virus zu verhindern und Infektionsketten schneller zu unterbrechen. Darf Ihre Nutzung angeordnet werden? Was ist erlaubt?

Der Kulturbetrieb ist wie kaum ein anderer auf seine Akteure angewiesen. Ein einziger positiver Corona-Test in einem künstlerischen Ensemble oder im Team einer Veranstaltungsstätte kann sofort zu Quarantänemaßnahmen und Vorstellungsausfällen führen.

Gerade der Gastspielmarkt mit reisenden künstlerischen und technischen Ensembles muss den Schutz seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so gut es geht garantieren.

“Feste Teams”

Um die Sicherheit und die Kontaktfrequenz innerhalb von Arbeitsprozessen möglichst gering zu halten, können Vernastalter und Gastspielbühnen feste Teams bilden, z.B. im Schichtbetrieb in Theatern oder auch bei der technischen oder organisatorischen Betreuung von Gastspielen (Bühnenhelfer, Einlasspersonal etc.). Die Zusammensetzung der zusammen Arbeitenden sollte möglichst konstant bleiben. Reisende Ensembles können als  „feste Teams“ definiert werden, da sie Tourneen oder Gastspiele immer in der selben Konstellation bestreiten. Sowohl der Leitfaden der VBG als auch im Schweizer Schutzkonzept des SVTB (Schweizer Verband Technischer Bühnen- und Veranstaltungsberufe) nennen die Bildung fester Teams als gut umsetzbare Maßnahme zum Mitarbeiterschutz. Daher empfiehlt der SVTB in der Schweiz den Einsatz von Tracing Apps für feste Teams sogar, um mögliche Risiken für die Teams zu minimieren.

Rechtliche Einschätzung

Erste rechtliche Einschätzungen stellen aber klar, dass Betriebe das Nutzen der App nicht einfach anordnen können.

„Eine bloße Anweisung des Arbeitgebers ist wohl nicht möglich, da sie zu “gewissen Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht führen” könnte, sagt Datenschutzexperte Ingemar Kartheuser von der Anwaltskanzlei Linklaters. Sein Rat: “Es sollten Betriebsvereinbarungen oder individuelle Vereinbarungen mit Mitarbeitern getroffen werden, die den Umgang mit der App regeln.”

(Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/faq-corona-tracing-app-103.html Zugriff 16.06.2020)

Wer also zusätzlichen Schutz seiner Belegschaft über die CORONA-WARN-APP wünscht, sollte sich um Betriebsvereinbarungen oder individuelle Vereinbarungen mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bemühen. Und damit die Transparenz seiner Vorsorge für seine Partner auf dem Gastspielmarkt erhöhen.

Bleiben Sie gesund

 

Johannes Pfeifer

 

Quellen:

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard–Empfehlungen für die Branche Bühnen und Studios für den Bereich: Proben-und Vorstellungsbetrieb: http://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/3_Aktuelles_und_Seminare/6_Aktuelles/Coronavirus/Brancheninfos_Arbeitsschutzstandard/BuehnenuStudios_Probenbetrieb.pdf?__blob=publicationFile&v=10 Zugriff: 15.06.2020

Schutzkonzept SVTB

https://www.svtb-astt.ch/wp-content/uploads/2020/05/200521-Schutzkonzept_COVID-19_Theater_Konzert_Veranstaltung_V2_2.pdf Zugriff: 17.06.2020

tageschau.de

https://www.tagesschau.de/inland/faq-corona-tracing-app-103.html Zugriff: 16.06.2020

 

 

 

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