Überbrückungshilfe III – Ausfallkosten für die Veranstaltungs- und Kulturbranche für das Zeitfenster März bis Dezember 2020
Auf der Webseite der IHK wird die Überbrückungshilfe detaillierter beschrieben als auf den Webseiten des Bundeswirtschafts- bzw. Bundesfinanzministerien. Hier wird angekündigt, dass es für Unternehmen der Veranstalungs- und Kulturbranche für den Zeitraum März bis Dezember 2020 (!) Ausfallkosten geltend gemacht werden sollen können. Sobald hier mehr Infos bereitgestellt werden, schreibe